top of page
Zähler reinigen

Eine **Grundreinigung** (auch **intensive Reinigung** oder **Tiefenreinigung**) einer Wohnung ist eine besonders gründliche und umfassende Reinigung, bei der alle Bereiche der Wohnung – auch die, die bei einer normalen Reinigung oft vernachlässigt werden – intensiv gereinigt werden.
 Ziel der Grundreinigung:
Die Wohnung in einen hygienisch einwandfreien, sauberen Zustand zu versetzen – oft fast wie „neu“.

Typische Inhalte einer Grundreinigung:
                       
**Alle Räume**

* Entfernen von Staub und Schmutz in allen Ecken, Ritzen und unter Möbeln
* Reinigung von Heizkörpern, Lichtschaltern, Steckdosen
* Fensterrahmen, Fensterbänke und ggf. Fenster selbst putzen
* Türen und Türrahmen abwischen
* Böden gründlich reinigen (saugen, wischen, ggf. Grundreinigung von Teppichen)
* Spinnweben entfernen

**Küche**
* Gründliche Reinigung aller Oberflächen und Schränke (innen & außen)
* Reinigung von Herd, Backofen, Kühlschrank (auch hinter den Geräten)
* Entkalken von Armaturen
* Dunstabzugshaube reinigen

**Bad/WC**
* Gründliches Entkalken von Armaturen, Dusche, Badewanne, Waschbecken, Toilette
* Reinigung der Fliesen und Fugen
* Spiegel und Glasflächen reinigen
* Schränke auswischen

**Weitere mögliche Punkte**
* Reinigung von Rollläden oder Jalousien
* Entfernung von hartnäckigen Flecken, z. B. auf Böden oder Wänden
* Geruchsneutralisierung

 
Wann macht man eine Grundreinigung?
* **Vor oder nach einem Umzug**
* **Nach Renovierungen oder Bauarbeiten**
* **Bei sehr starker Verschmutzung oder Verwahrlosung**
* **Regelmäßig**, z. B. 1–2 Mal im Jahr als Ergänzung zur normalen Reinigung

 

logo-png.png
fotor-ai-20251022164646.jpg

Fenster putzen? Kein Problem!

Böden reinigen? Auch kein Problem!
Polster oder Sofa reinigen? Kein Thema!

Küche und Bad? Mache ich gerne für Sie!

Verlassen Sie sich auf eine zuverlässige, gründliche und

pünktliche Reinigung – ich bin schon bald bei Ihnen vor Ort!

​​Bitte beachten Sie, dass Sie 20 % des Rechnungsbetrags im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen steuerlich geltend machen können (§ 35a EStG). ​​​  ​

Hinweis gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung): Ich bin nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit, daher wird auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

"Waren Sie mit unserem Service zufrieden? Haben Sie eventuell Anregungen, Kritik oder Wünsche? Wir freuen uns über Ihr Feedback!"

Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre Reinigungstermin zu vereinbaren.

 

Tel:01703521481
       (Whatsapp)

Mike Weyers
Schorrenweg 7 
72297-Seewald (Eisenbach) 

Kunden zufriedenstellen ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens.

M.W Reinigungsservice

 

© 2025

by M.W Reinigungsservice. Powered and secured by Wix

 

bottom of page